Allgemeine Geschäftsbedingungen der TICKETINO AG


für die Ticketkäuferinnen und -käufer

1. TICKETINO AG als Agentin der Veranstalter
Die TICKETINO AG fungiert als Agentin von mehreren Veranstaltern. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen dem/der Ticketkäufer/in und dem jeweiligen Veranstalter.

2. Haftungsausschluss
Für Vermögens-, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Organisation und Durchführung von Veranstaltungen übernimmt die TICKETINO AG keine Haftung. TICKETINO AG schliesst insbesondere jegliche Haftung aufgrund von Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen oder wegen deren fehlerhafter Organisation und Durchführung aus.
Für die Richtigkeit der durch die TICKETINO AG (z.B. auf ihrer Internet-Seite und in anderen Publikationsmedien) verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert die TICKETINO AG weder für die Korrektheit noch für die Vollständigkeit der Informationen. TICKETINO AG haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der TICKETINO-Internetseite durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des EDV-Systems des Benutzers entstanden sind. Desgleichen haftet TICKETINO AG nicht für Schäden aus Übermittlungsfehlern oder aus anderen Mängeln.

3. Vorschriften des Veranstalters / Gültigkeit der Tickets
Den Vorschriften des Veranstalters, welche bei diesem auf Anfrage erhältlich sind, ist Folge zu leisten. Der/die Ticketkäufer/in anerkennt diese Vorschriften stillschweigend, insbesondere bezüglich der darin enthaltenen Sicherheitsauflagen, Alters- und weiteren Zutrittsbeschränkungen sowie etwaiger anderer Vorschriften. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der Veranstaltung.
Tickets sind nur gültig, sofern sie über einen offiziellen Vertriebskanal der TICKETINO AG bezogen worden sind. Der/die Ticketkäufer/in muss selber sicherstellen, dass sein/ihr Selfprint-Ticket vor Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte) geschützt ist. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Der Barcode muss maschinenlesbar sein.

4. Rückgabe und Umtausch der Tickets
Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Absage durch TICKETINO AG zum Nennwert an diejenige Verkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der sie gekauft wurden. (Über Internet und Callcenter bezogene und mit Kreditkarte bezahlte Tickets müssen nicht zurückgegeben werden. Der über die Kreditkarte abgebuchte Nennwert des Tickets wird automatisch der Kreditkarte des/der Ticketkäufers/Ticketkäuferin wieder gutgeschrieben). Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen kann die Rückgabe nur noch beim Veranstalter gemäss dessen Rücknahme-Vorschriften erfolgen.

Bei Abschluss einer Annullationskostenversicherung gelten die Allgemeinen Versiche-rungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG. >> AVB

5. Schlussbestimmungen
Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mit der Bestellung von Tickets anerkennt der/die Ticketkäufer/in die obenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. TICKETINO AG behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen TICKETINO AG und dem/der Ticketkäu-fer/in ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich. Bei Ticketkäufern/Ticketkäuferinnen mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland behält sich TICKETINO AG das Recht vor, wahlweise auch am Sitz des Vertragspartners Klage zu erheben.



für den Auftraggeber / Veranstalter

1. Integrierender Bestandteil AGB gegenüber Ticketkäufern
Der Auftraggeber nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers mit Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern als integrierenden Bestandteil dieser AGB gegenüber Auftraggebern bzw. Veranstaltern zur Kenntnis.

2. Verschiebung und Ausfall von Veranstaltungen
Wird eine Veranstaltung verschoben, hat TICKETINO AG als Auftragnehmerin das Recht, Tickets zu stornieren. Die Stornogebühr beträgt in diesem Fall pro Ticket CHF 2.00 (Ticketpreis < CHF 100.00) bzw. CHF 5.00 (Ticketpreis > CHF 100.00), unabhängig davon, wo es gekauft wurde (betrifft über die TICKETINO-Kanäle verkaufte Tickets).

3. Haftung für korrekte und sichere Durchführung der Veranstaltung
Der Auftraggeber haftet für eine gesetzeskonforme und sichere Durchführung seiner Veranstaltung. Der Auftraggeber erlässt wo nötig spezielle Vorschriften für die Durchführung seiner Veranstaltung und macht diese dem Publikum zugänglich. Bei Verschiebung und Ausfall einer Veranstaltung haftet der Auftraggeber für die frühzeitige und korrekte Kommunikation gegenüber dem Auftragnehmer und gegenüber den Ticketkäufern. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Organisation oder Durchführung und für alle im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsverschiebung oder einem Veranstaltungsausfall anfallenden Kosten und Schäden, worunter auch aus Sicht des Auftragnehmers notwendige juristische Schritte und kommunikative Aktivitäten wie z.B. die öffentliche Absage der Veranstaltung fallen.

4. Zahlungsabwicklung
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, seine Leistungen direkt mit den dem Auftraggeber zu vergütenden Ticket-Einnahmen zu verrechnen und den Netto-Betrag an den Auftraggeber weiterzuleiten. Die Ausbezahlung der bar und über Rechnung bezahlten Tickets an den Auftraggeber erfolgt bis spätestens 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung. Die Ausbezahlung der über Kreditkarte bezahlten Tickets an den Auftraggeber erfolgt bis spätestens 14 Tage nach Vergütung durch sämtliche Kreditkarten-Institute. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. 7.6% gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Inkasso
Bei Nicht-Bezahlen der Rechnung stellt TICKETINO AG dem Ticketkäufer eine 1., 2. und 3. Mahnung (mit Betreibungsandrohung) zu.
Für noch unbezahlte Tickets am Event ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit auf www.ticketino.com eine Liste aller unbezahlten Tickets auszudrucken. Beim elektronischen Scanning werden unbezahlte Tickets zudem angezeigt. TICKETINO AG empfiehlt dem Veranstalter, den Kaufpreis für unbezahlte Tickets direkt am Event einzuziehen oder vorab die Tickets zu stornieren oder durch TICKETINO AG stornieren zu lassen, damit diese am Event nicht mehr gültig sind.
Zieht der Veranstalter die noch unbezahlten Beträge direkt an Event ein, muss er dies TICKETINO AG melden, damit die betroffenen Ticketkäufer nicht angemahnt werden.

6. Rücktritt vom Vertrag und Abweichungen
Der Vertrag gilt bis zur Durchführung und Abrechnung der jeweiligen Veranstal-tung(en). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer jederzeit teilweise (bezüglich einem Verkaufskanal) sowie generell und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und den Verkauf der Tickets stoppen kann. Die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgelaufenen Leistungen des Auftragnehmers werden trotzdem geschuldet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Vertragsrücktritt durch ihn, der Auftragnehmer seine aufgelaufenen und seine nicht kompensierbaren (z.B. „inklusive“ verrechneten) Leistungen zu marktüblichen bzw. mit diesem Vertrag akzeptierten Preisen in Rechnung stellen kann.

Abweichungen von den schriftlichen Verträgen zwischen TICKETINO AG und den Auf-traggebern sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Punkte eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Aus-schliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich. Bei Auftraggebern mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland behält sich TICKETINO AG das Recht vor, wahlweise auch am Sitz des Vertragspartners Klage zu erheben.

>> PDF der TICKETINO-AGB

>> AVB der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG