In der Regel weiß man, dass man Landschaften recht problemlos fotografieren kann. Aber wie sieht es in der Stadt aus? Und kennt man auch die Regeln für das Fotografieren von Personen? Oft steht man hier vor folgenden Fragen, deren Beantwortung mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keineswegs einfacher geworden ist:
* Darf man fremde Personen überhaupt ohne deren ausdrückliche Einwilligung fotografieren?
* Kann eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen werden?
* Muss ich bei Aufnahmen von Kindern immer die Einwilligung beider Elternteile einholen?
* Was ist beim Fotografieren auf Veranstaltungen zu beachten?
* Welche Fotos darf man in die sozialen Netzwerke, wie Facebook und Co. einstellen?
* Welche Ansprüche kann ich geltend machen, wenn ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird?
Diese und andere Fragen rund um das Fotografieren von Personen behandelt Wolfgang Rau, Präsident des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF) in seinem Vortrag. Der leidenschaftliche Fotograf ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Urheberrecht, speziell Foto- und Bildrecht. Zudem ist er Autor des Standardwerks „Fotorecht – Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag“.
Freuen Sie sich auf einen Kleingruppenkurs, in dem es Möglich ist auch eigene Fragen zu stellen.
Darf ich das fotografieren? Darf ich das Foto veröffentlichen? Wolfgang Rau sagt Ihnen, was geht und was nicht. Ob es sich um Fotos von Natur, Architektur oder Menschen handelt, um Begriffe wie Urheberrecht, Panoramafreiheit oder das Recht am eigenen Bild, um die Frage, wie Sie Ihre Rechte schützen oder selbst Verträge aufsetzen – alles wird kompetent und verständlich erklärt.