Im Rahmen des Innosuisse-Projekts "Verstärkung von Brücken mit UHFB und memory-steel Bewehrung (Projekt Nr. 121.163 IP-ENG) wurde eine effiziente und wirtschaftliche Methode zur Brückenverstärkung als Alternative zu bestehenden Verfahren entwickelt. Das Forschungsprojekt wurde in Zusammenarbeit zwischen den beiden Forschungspartnern Empa und OST und dem Unternehmen re-fer AG und dem Verband der Schweizer Zementhersteller cemsuisse durchgeführt.
Die neue Methode besteht darin, eine Schicht aus Ultra-Hochleistungs-Faserbeton (UHFB), bewehrt mit Bewehrungsstäben aus eisenbasierter Formgedächtnislegierung (memory-steel), auf die bestehende Stahlbetonkonstruktion (RC) aufzubringen. Durch die Verstärkung wird die Tragfähigkeit der ursprünglichen Konstruktion erhöht. Die vorgespannten memory-steel Bewehrungsstäbe verbessern ausserdem den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit erheblich, indem sie die Rissbreiten, die Gesamtverformung der Struktur und die Spannungen in der inneren Bewehrung reduzieren. Zudem treten Risse und plastische Verformungen erst bei höheren Lastniveaus auf. Die dichte UHFB-Schicht schützt ausserdem die Brücke vor Feuchtigkeit und eine Abdichtung ist nicht nötig.
Programm
14:30 Begrüssungskaffee
14:30 Ausstellung Ciment Vigier SA, Holcim AG, re-fer AG
15:00 Begrüssung; Christoph Czaderski, Empa
15:05 Ultra-Hochleistungs-Faserbeton (UHFB) - Einführung; Ivan Marković, OST
15:20 Praxisanwendungen von UHFB; Kerstin Wassmann, Holcim AG und Ivo Haefeli, Ciment Vigier AG
15:40 Eisenbasierte Formgedächnislegierung (memory-steel) - Technologie und Praxisanwendungen; Julien Michels, re-fer AG
16:10 Pause
16:30 Innosuisse Projekt: Brückenverstärkung mit UHFB und memory-steel (Englisch); Angela Sequeira Lemos, Christoph Czaderski, Empa
17:20 Ausblick; Walter Kaufmann, ETH
17:30 Apéro im Empa Labor
Stornobedingungen
Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor dem Anlass wird eine Stornogebühr von 10% des Ticketspreises erhoben. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor Anlassbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des Ticketspreises erhoben. Bei einer Stornierung am Anlasstag oder beim Nichterscheinen wird keine Rückerstattung geleistet.
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